Geänderte Regelung über die Verwendung von Haftmitteln ab dem 01.09.2010 


In Abstimmung mit der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz wurden für die Verwendung von Haftmitteln im Handballsport geänderte Regelungen getroffen.


Diese Bestimmungen umfassen sämtliche Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele sowie das komplette Training. Eingeschlossen sind alle Sporthallen, die durch die Stadt Annaberg-Buchholz verwaltet werden. Für den HCAB umfasst das im Moment die SH Silberlandhalle, SH Sportpark „Grenzenlos“ und SH Talstraße.

 

Ab 01.09.2010 sind folgende Haftmittel erlaubt:

Erwachsenenbereich:

- nur wasserlösliches Haftspray

Jugendbereich:

- nur wasserlösliches Haftspray

Die Verwendung darf nur durch direktes Auftragen auf die Hände erfolgen!

Die Regelungen betreffen neben den HCAB-Teams auch alle Gastvereine und -mannschaften. Bei Verstößen werden eventuell anfallende Hallenreinigungskosten den betreffenden Spielern bzw. Vereinen in Rechnung gestellt.

Der Vorstand

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