Geänderte Regelung über die Verwendung von Haftmitteln ab dem 01.09.2010
In Abstimmung mit der Stadtverwaltung der Großen Kreisstadt Annaberg-Buchholz wurden für die Verwendung von Haftmitteln im Handballsport geänderte Regelungen getroffen.
Diese Bestimmungen umfassen sämtliche Meisterschafts-, Pokal- und Freundschaftsspiele sowie das komplette Training. Eingeschlossen sind alle Sporthallen, die durch die Stadt Annaberg-Buchholz verwaltet werden. Für den HCAB umfasst das im Moment die SH Silberlandhalle, SH Sportpark „Grenzenlos“ und SH Talstraße.
Ab 01.09.2010 sind folgende Haftmittel erlaubt:
Erwachsenenbereich: |
- nur wasserlösliches Haftspray |
Jugendbereich: |
- nur wasserlösliches Haftspray |
Die Verwendung darf nur durch direktes Auftragen auf die Hände erfolgen!
Die Regelungen betreffen neben den HCAB-Teams auch alle Gastvereine und -mannschaften. Bei Verstößen werden eventuell anfallende Hallenreinigungskosten den betreffenden Spielern bzw. Vereinen in Rechnung gestellt.
Der Vorstand